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   VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17   

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VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17 (https://dejure.org/2017,11768)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07.04.2017 - 7 L 912/17 (https://dejure.org/2017,11768)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 07. April 2017 - 7 L 912/17 (https://dejure.org/2017,11768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum Verwertungsverbot bei Blutprobenentnahme ohne richterliche Anordnung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 16 B 685/16

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums der harten Droge

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    An diesen Grundsätzen hält die Kammer in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 -, auch unter Berücksichtigung der Bedenken fest, die das Bundesverfassungsgericht gegen die verwaltungsgerichtliche Praxis geäußert hat, Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a StPO gewonnen wurden, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu verwerten, BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 - juris.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 16 E 648/15 -, vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 - und früher: Beschluss vom 20. März 2014 - 16 B 264/14 -, juris m.w.N.

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 432/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    Zu den neuesten Erkenntnissen und der Frage der Beibehaltung dieses Grenzwertes siehe VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 K 4303/15 - und Beschluss vom 25. Februar 2016 - 7 L 30/16 - OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 und 16 A 551/16, das - abweichend von der neueren Empfehlung der Grenzwertkommission - weiterhin von einem Grenzwert von 1, 0 ng/ml THC im Serum ausgeht.
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    An diesen Grundsätzen hält die Kammer in Übereinstimmung mit dem Oberverwaltungsgericht NRW, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 -, auch unter Berücksichtigung der Bedenken fest, die das Bundesverfassungsgericht gegen die verwaltungsgerichtliche Praxis geäußert hat, Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt nach § 81a StPO gewonnen wurden, bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu verwerten, BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2014 - 1 BvR 1837/12 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2017 - 16 A 551/16

    Bisheriger Grenzwert für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr bestätigt

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    Zu den neuesten Erkenntnissen und der Frage der Beibehaltung dieses Grenzwertes siehe VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. Januar 2016 - 9 K 4303/15 - und Beschluss vom 25. Februar 2016 - 7 L 30/16 - OVG NRW, Urteil vom 15. März 2017 - 16 A 432/16 und 16 A 551/16, das - abweichend von der neueren Empfehlung der Grenzwertkommission - weiterhin von einem Grenzwert von 1, 0 ng/ml THC im Serum ausgeht.
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis reicht es wegen der Gefahr für höchste Rechtsgüter bereits aus, wenn sich die Behörde zur Rechtfertigung des Sofortvollzugs auf die allgemein bekannten Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit bezieht, ohne dabei ausdrücklich eine Verbindung speziell zum Fall des Betroffenen herzustellen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW- , Beschlüsse vom 7. April 2014 - 16 B 89/14 -, juris und vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris; vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 16 B 89/14

    Gefahrenlage durch Verkehrsteilnahme von Konsumenten sog. harter Drogen bzgl.

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    Bei der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung einer Fahrerlaubnis reicht es wegen der Gefahr für höchste Rechtsgüter bereits aus, wenn sich die Behörde zur Rechtfertigung des Sofortvollzugs auf die allgemein bekannten Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Fahrtauglichkeit bezieht, ohne dabei ausdrücklich eine Verbindung speziell zum Fall des Betroffenen herzustellen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - OVG NRW- , Beschlüsse vom 7. April 2014 - 16 B 89/14 -, juris und vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris; vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 Bs 214/05 -, juris.
  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 11 CS 16.1467

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Erstmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    Es kann dahinstehen, ob bereits bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss und gelegentlichem Cannabiskonsum von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen werden kann oder ob die Frage des Trennungsvermögens zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zunächst im Wege einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aufzuklären wäre, offengelassen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. September 2016 - 11 CS 16.1467 -, juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 16 E 550/09
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Mai 2009 - 16 E 550/09 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2015 - 16 B 74/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen von Kfz bei

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.04.2017 - 7 L 912/17
    So auch: OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 16 B 74/15 -, juris m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 16 B 718/13

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2015 - 16 E 648/15

    Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren mangels

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2016 - 7 L 30/16

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; Grenzwert; Grenzwertkommission

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2016 - 9 K 4303/15

    Cannabis; THC; Konsum; Trennvermögen; Fahrtüchtigkeit, Beeinträchtigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 16 B 264/14

    Kraftfahreignung und Entziehung der Fahrerlaubnis i.R.e. Rauschfahrt mit einem

  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2018 - 7 K 3807/17

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; Verwertungsverbot; Passivkonsum

  • VG Gelsenkirchen, 21.03.2018 - 7 K 3807/17

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Cannabis; Verwertungsverbot; Passivkonsum

    Mit Beschluss vom 7. April 2017 hat die Kammer den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt (Az. 7 L 912/17).
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